Gilt das BFSG auch für gemeinnützige Organisationen?
Das hängt von der Tätigkeit ab. NGOs, die öffentlich zugängliche digitale Dienstleistungen anbieten — z.B. eine Spendenplattform, einen Online-Shop oder ein Beratungsportal — fallen in der Regel unter das BFSG, das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.
